Gebots- und Verbotszeichen

Gebots- und Verbotszeichen helfen mit, Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden. Im Betrieb sind die vorbeugenden Schutzmaßnahmen daher enorm wichtig und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vorgeschrieben.

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    Gebots- und Verbotszeichen: Hinweisgeber für die Sicherheit am Arbeitsplatz



    Arbeitsschutz durch Kennzeichnung: Gebots- & Verbotsschilder zeigen an, wo im Betrieb welche Regeln gelten. Oft stehen sie nicht alleine, sondern in Kombination mit einem Warnzeichen, das auf Gefahren hinweist. Gebotszeichen zeigen verpflichtende Maßnahmen wie beispielweise das Tragen eines Kopfschutzes an, während Verbotszeichen angeben, was nicht erlaubt ist, wie beispielsweise ein Rauchverbot. Sie schützen somit vor unbedachtem Verhalten und minimieren Sicherheitsrisiken.



    Die Gebots- und Verbotszeichen sind in der ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – und nach der europaweit gültigen Norm DIN EN ISO 7010 für die Sicherheit am Arbeitsplatz vorgeschrieben. Sie sind international einheitlich gestaltet. Dies hat den Vorteil, dass Mitarbeiter weltweit die Bedeutung der Hinweiszeichen unabhängig von ihrer Sprache verstehen.



    Beim Anbringen von Gebots- und Verbotsschildern spielt die Entfernung zum Arbeitsplatz bzw. die Erkennungsweite eine wichtige Rolle. Sie müssen in fest definierten Abständen angebracht werden, damit die Hinweise von jedem Standpunkt aus deutlich erkennbar sind.



    Wodurch unterscheiden sich Gebots- und Verbotszeichen?



    Während Gebotszeichen zu einem bestimmten Verhalten auffordern, untersagen Verbotszeichen bestimmte Handlungen. Zu den Gebotszeichen zählen beispielsweise die Zeichen „Augenschutz tragen'', „antistatische Schuhe'' oder „Handlauf benutzen''. Zu den Verbotszeichen zählen unter anderem „Abstellen und Lagern verboten'' oder auch „Zutritt für Unbefugte verboten''.



    Optisch unterscheiden sich die Sicherheitszeichen deutlich voneinander, allein die runde Form haben sie gemeinsam. Gebotsschilder sind blau und stellen Piktogramme in Signalweiß dar. Die ebenfalls runden Verbotsschilder haben hingegen einen signalroten Rand, im Inneren sind schwarze Piktogramme auf Signalweiß aufgebracht.



    Neben Gebots- und Verbotszeichen finden Sie bei kaiserkraft auch viele Brandschutzzeichen, Rettungszeichen und Warnkennzeichen. Falls Sie nicht sicher sind, welche Zeichen Sie im Betrieb benötigen oder bei allen anderen Fragen zu Gebots- und Verbotszeichen, berät Sie gern unser Serviceteam.



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