Gefahrgut richtig versenden
Für den Versand und Verschluss entzündbarer, giftiger und ätzender Stoffe gelten strenge gesetzliche Verpackungsvorschriften. ratioform führt Produkte, die einen sicheren und vorschriftsmäßigen Transport von flüssigen sowie festen Gefahrgütern garantieren.
1. Umverpackung wählen
Gefahrgutkartons
- für den Versand per Land (RID/ADR), See (IMDG) und Luft (IATA) zugelassen
- erfüllen die 4G- und größtenteils 4GV-Zulassungsanforderungen
- Gutachten und Zulassungsscheine finden
2. Füllen/Schützen
Aufsaugmaterial Vermiculite
- für den Versand per Land (RID/ADR), See (IMDG) und Luft (IATA) zugelassen
- unbegrenzt haltbar
- leicht zu entsorgen, da Naturprodukt
- saugt bis zum 4-fachen des Eigengewichts auf
- nicht brennbar nach DIN 4102 A1
Kastenhauben
- stabile, verschließbare Folien
- schützen vor Durchstoß und Schmutz
- erfüllen die Vorschriften für den Transport flüssiger Gefahrgüter
3. Verschließen
Vorschriftsmäßiges Verschließen durch
- z. B. glasfaserverstärktes und besonders reißfestes Filamentband
- z. B. äußerst reißfestes Kunststoff-Umreifungsband
- drei vorgegebene Verschlusstechniken, z. B. wie folgt:
Kleine Kartons: Schlitzverschluss mit Filamentband 75 mm
Mittlere Kartons: Doppel-L-Verschluss mit Filamentband 75 mm
Große Kartons: Doppel-L-Verschluss mit Filamentband 75 mm plus Umreifung mit Kunststoffband oder T-Verschluss
4. Kennzeichnen
Gefahrgutetiketten:
Die sachgemäße, gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung mit Gefahrgutetiketten rundet Ihren Gefahrgutversand ab.
Info:
Bei Fragen zum ordnungsgemäßen Versand von Gefahrgütern wenden Sie sich bitte an Ihren Gefahrgutbeauftragten. Die genauen Zulassungsbescheinigungen stehen Ihnen in unserem Webshop, beim jeweiligen Produkt, als Download zur Verfügung.